Der Schnüffelstaat kommt!
Verfasst: 18. Jan 2005, 22:41
Hallo,
der Schnüffelstaat ist auf dem Vormarsch, nicht nur durch Kontoüberwachung, Telefonüberwachung, Videoüberwachung, großer Lauschangriff, Kennzeichenscan, Rasterfahndung, massive Datenschutzverletzungen bei der ALG II-Software und Biometrische Daten in Ausweisenauf RFID-Chips. Auch im Bereich der DNA-Tests ist der Überwachungsstaat nicht mehr weit: Bereits im Dezember 2004 wurde im neuen hessischen Polizeigesetz fast ohne öffentliche Diskussion eine erhebliche Ausweitung der DNA-Analyse beschlossen: so kann erstmals auch strafunmündigen Kindern unter bestimmten Umständen genetisches Material entnommen werden. Die Entnahme von DNA-Material bei Kindern unter 14 Jahren soll der Vorbeugung von Straftaten dienen.
Nicht zuletzt durch den tragischen Mordfall Moshammer ist die Ausweitung der Speicherung von DNA-Daten nun auch wieder in die öffentliche Diskussion geraten. Populistische Politiker der beiden großen Parteien versuchen durch mit der Forderung nach einer weiteren Verschärfung der bisherigen Regelung Wählerstimmen zu gewinnen. Dabei wird ganz übersehen, dass durch die derzeitige Regelung bereits eine zielgenaue Fahndung möglich ist, die dauerhafte Speicherung in einer riesigen Datenbank würde entweder die Fahndung weniger exakt werden lassen oder eine Ausdehnung auf geringfügige Anlasstaten wie z.B. Ladendiebstahl zur Folge haben. Dies wäre jedoch ein erheblicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, bei dem die rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Eine generelle Erhebung des genetischen Fingerabdrucks würde zu einer faktischen Abschaffung der Unschuldsvermutung führen. Da wir alle ständig DNA-Material z.B. durch Hautschuppen oder Haare verlieren, müssten unbescholtene Bürger nachweisen, nicht zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein.
Zudem lassen die DNA-Daten zahlreiche Rückschlüsse auf die Person zu. Auch der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, ist deswegen gegen eine Ausweitung von DNA-Tests zur Strafverfolgung:"Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: Derartige genetische Test sind mit einfachen Fingerabdrücken nicht zu vergleichen. Die Analyse selbst der nichtcodierenden Teile des Genoms ermöglicht Rückschlüsse auf Ethnie, Verwandtschaftsverhältnisse, Geschlecht und bestimmte genetische Dispositionen."
Herzliche Grüsse
Rainer
der Schnüffelstaat ist auf dem Vormarsch, nicht nur durch Kontoüberwachung, Telefonüberwachung, Videoüberwachung, großer Lauschangriff, Kennzeichenscan, Rasterfahndung, massive Datenschutzverletzungen bei der ALG II-Software und Biometrische Daten in Ausweisenauf RFID-Chips. Auch im Bereich der DNA-Tests ist der Überwachungsstaat nicht mehr weit: Bereits im Dezember 2004 wurde im neuen hessischen Polizeigesetz fast ohne öffentliche Diskussion eine erhebliche Ausweitung der DNA-Analyse beschlossen: so kann erstmals auch strafunmündigen Kindern unter bestimmten Umständen genetisches Material entnommen werden. Die Entnahme von DNA-Material bei Kindern unter 14 Jahren soll der Vorbeugung von Straftaten dienen.
Nicht zuletzt durch den tragischen Mordfall Moshammer ist die Ausweitung der Speicherung von DNA-Daten nun auch wieder in die öffentliche Diskussion geraten. Populistische Politiker der beiden großen Parteien versuchen durch mit der Forderung nach einer weiteren Verschärfung der bisherigen Regelung Wählerstimmen zu gewinnen. Dabei wird ganz übersehen, dass durch die derzeitige Regelung bereits eine zielgenaue Fahndung möglich ist, die dauerhafte Speicherung in einer riesigen Datenbank würde entweder die Fahndung weniger exakt werden lassen oder eine Ausdehnung auf geringfügige Anlasstaten wie z.B. Ladendiebstahl zur Folge haben. Dies wäre jedoch ein erheblicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, bei dem die rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewährleistet wäre. Eine generelle Erhebung des genetischen Fingerabdrucks würde zu einer faktischen Abschaffung der Unschuldsvermutung führen. Da wir alle ständig DNA-Material z.B. durch Hautschuppen oder Haare verlieren, müssten unbescholtene Bürger nachweisen, nicht zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein.
Zudem lassen die DNA-Daten zahlreiche Rückschlüsse auf die Person zu. Auch der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, ist deswegen gegen eine Ausweitung von DNA-Tests zur Strafverfolgung:"Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: Derartige genetische Test sind mit einfachen Fingerabdrücken nicht zu vergleichen. Die Analyse selbst der nichtcodierenden Teile des Genoms ermöglicht Rückschlüsse auf Ethnie, Verwandtschaftsverhältnisse, Geschlecht und bestimmte genetische Dispositionen."
Herzliche Grüsse
Rainer